Bauspartarif
Vertrag mit einer Bausparkasse, durch den der Darlehensnehmer nach Leistung von Bausparbeiträgen einen Rechtsanspruch auf ein Bauspardarlehen erwirbt. Der Bausparvertrag ist rechtlich ein gegenseitiger, langfristiger Darlehensvorvertrag, dessen Auszahlungssumme nur für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden darf.