Makler- und Bauträgerverordnung
Die MaBV ist eine Verordnung über die Pflichten derjenigen Immobilienmakler, Darlehensvermittler und Bauträger, die nach § 34c GewO eine Erlaubnis für die Ausübung ihres Gewerbes bedürfen.
Maklerprovision
Provision für die Vermittlung von Immobilien durch einen Makler. Die Höhe der Provision wird frei vereinbart und liegt i.d.R. zwischen 3% und 6% zzgl. MwSt.
Modernisierung
Baumaßnahmen zur Erhöhung des Wohn- oder Nutzwertes eines bestehenden Gebäudes an die Anforderungen gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse durch Anpassung z. B. des Grundrisses oder der Ausstattung an moderne Anforderungen. Dazu zählen beispielsweise die Anpassung des Grundrisses oder der Ausstattung an moderne Anforderungen (Verbesserung der Wasserversorgung oder der Heizung, Niedrigenergie, Schallschutz […]
Muskelhypothek
Umgangssprachliche Bezeichnung für Eigenleistung. Persönliche Arbeitsleistung (Selbst-, Verwandten- und Nachbarschaftshilfe), die zur Einsparung von Handwerkerlohnkosten erbracht wird. Die Höhe der Muskelhypothek wird vielfach überschätzt. Risiken liegen in dem hohen Zeitaufwand, der längeren Bauzeit, der teilweise unzureichenden fachlichen Qualifikation und dem Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen.