Bebauungsplan
Rechtsverbindliche Festsetzung der zulässigen baulichen Nutzung, d. h. alle wesentlichen Angaben über die künftige Gestaltung des Gebietes. Er beinhaltet z.B. die Bauweise, die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen, die Baugrenzen, die Anzahl der Geschosse und die Mindestgröße der Baugrundstücke.
Beleihung
Kreditgewährung auf der Basis einer Sicherheit. Die Höhe der Beleihung ist abhängig von dem Beleihungswert und der Beleihungsgrenze des Sicherungsgutes (Immobilie, Grundstück). Die Kreditinstitute sichern sich somit gegen eine mögliche Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers ab.
Beleihungsauslauf
Der Anteil des Objektwertes in Prozent, der fremdfinanziert – also beliehen – wird. Beispiel: Wird bei dem Kauf einer Immobilie im Wert von 300.000 Euro ein Darlehen in Höhe von 150.000 Euro aufgenommen, so spricht man von einer 50% Beleihung.
Beleihungsgrenze
Bezeichnung für den Teil des Beleihungswertes einer Immobilie, den Kreditinstitute nach den für sie maßgebenden gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften beleihen dürfen.
Beleihungsobjekt
Beleihungsobjekte sind Grundstücke, Häuser oder Eigentumswohnungen, die als dingliche Sicherheiten für eine Baufinanzierung dienen. Die Absicherung der Bank erfolgt in der Regel über die Eintragung von Grundschulden.
Beleihungswert
Vom jeweiligen Finanzierungsinstitut festgelegte Größe unterhalb des Verkehrswertes einer Immobilie. Der Beleihungswert entspricht i.d.R. dem Wert, der unter normalen Umständen bei einem späteren freihändigen Verkauf jederzeit erzielt werden kann, d.h. Verkehrswert abzüglich eines Sicherheitsabschlags.
Bereitstellungszins
Entgelt für die vom Kreditinstitut bereitgestellten und vom Darlehensnehmer noch nicht in Anspruch genommenen Darlehen oder Darlehensteile. Der Bereitstellungszins beträgt i.d.R. 3% p.a. bzw. 0,25% monatlich.
Betriebskosten
Kosten für den laufenden Betrieb und die Unterhaltung einer Immobilie, z.B. Heizkosten, Grundsteuer, Feuerversicherungs- und Haftpflichtbeiträge, Reparaturen.
Bewirtschaftungskosten
Ausgaben für den laufenden Betrieb und Unterhalt einer Immobilie. Bei vermieteten Immobilien gibt es zwei verschiedene Arten von Bewirtschaftungskosten: Umlagefähige Bewirtschaftungskosten, die dem Mieter in Rechnung gestellt werden können (z.B. Müllabfuhr, Straßenreinigung etc.). Sie sind für den Vermieter ein durchlaufender Posten. Nicht umlagefähige Bewirtschaftungskosten, die dem Mieter nicht in Rechnung […]