Bauantrag
Schriftlicher Antrag an die zuständige Baubehörde zur Beantragung einer für ein Bauvorhaben vorgeschriebene Baugenehmigung. Um das Baugenehmigungsverfahren mit dem Bauantrag einzuleiten, müssen folgende Unterlagen vorliegen: Lageplan mit Berechnung der Wohn- und Nutzflächen Maßstab 1:500 Bauzeichnungen (Grundriss-, Ansichts- und Schnittzeichnungen) im Maßstab 1:100 Berechnung des umbauten Wohnraumes nach DIN 277, Teil […]
Bauanzeige
Schriftliche Anzeige des Bauherrn bei der zuständigen Baubehörde, um ein Bauvorhaben anzuzeigen, welches nicht baugenehmigungspflichtig ist.
Baubeschreibung
Detaillierte Aufstellung über alle, ein Bauvorhaben umfassenden Ausstattungs- und Ausfertigungsmerkmale. Wichtige Inhalte der Baubeschreibung sind z.B. Beschaffenheit der Wände und des Daches, Heizung, Art der Fenster etc. Sie gibt außerdem genaue Auskunft über die beim Bau verwendeten Materialen. Auf Grund ihrer Wichtigkeit für die Beurteilung der Qualität eines Gebäudes ist […]
Bauerwartungsland
Grundstücksflächen, für die bereits Planungsabsichten existieren. Der Flächennutzungsplan sieht beispielsweise bestimmte Flächen als Wohngebiet vor, dessen finale Nutzung allerdings noch nicht verbindlich durch einen Bebauungsplan festgesetzt ist.
Baugenehmigung
Ein in den jeweiligen Bauordnungen der einzelnen Bundesländer vorgeschriebenes förmliches Verfahren zur Genehmigung von Bauvorhaben. Die Baugenehmigung ist zeitlich befristet und gebührenpflichtig. Ohne die Erteilung einer Baugenehmigung darf mit den Baumaßnahmen nicht begonnen werden. In einigen Bundesländern ist für bestimmte Baumaßnahmen eine Bauanzeige ausreichend.
Baugrenze
Die im Bebauungsplan festgelegte Grenze, welche nach § 23 der Baunutzungsverordnung BauNVO von Gebäuden oder Gebäudeteilen nicht überschritten werden darf.
Bauherr
Die Person, die für sich ein Bauvorhaben im eigenen Namen und Interesse durchführt bzw. durchführen lässt. Der Bauherr trägt die Risiken der Bauvorbereitung und der Baudurchführung einschließlich des Bauherrenhaftungsrisikos und entscheidet letztlich sowohl über die architektonische und technische Gestaltung als auch über die Finanzierung.
Bauherren-Haftpflichtversicherung
Eine Art der Allgemeinen Haftpflichtversicherung, welche die Schäden deckt, die Dritte auf dem Baugrundstück und durch die Baumaßnahme erleiden könnten und für die der Bauherr haftbar gemacht werden könnte.
Baujahr
Als Baujahr eines Gebäudes gilt das Jahr der Bezugsfertigstellung. Wurden Gebäude durch Schäden unnutzbar und später wiederhergestellt, gilt das Jahr der ursprünglichen Bezugsfertigstellung. Bei total zerstörten Gebäuden hingegen gilt das Jahr des Wiederaufbaus als Baujahr.
Baukindergeld
Bereits seit 01.01.1996 durch die Baukinderzulage (§ 34f EStG) abgelöst.