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Da De Di
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Damnum

Selten verwendeter Begriff für Disagio. Differenz zwischen Nominalbetrag und tatsächlicher Auszahlung eines Darlehens. Das Disagio stellt eine Zinsvorauszahlung dar, die dazu führt, dass die Bank den zu zahlenden Nominalzins senkt. Für Kapitalanleger kann ein Disagio steuerlich interessant sein, da es zu den Geldbeschaffungskosten gehört, die als Werbungskosten absetzbar sind.
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Darlehensbewilligung

Rechtlich verbindliche Zusage eines Darlehensgebers über die Gewährung eines Darlehens.
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Degressive Abschreibung

Nach § 7 Abs. 5 EstG können die Herstellungs- und Anschaffungskosten für Neubauten alternativ zur linearen Abschreibung von 2,0 Prozent mit jährlich abnehmenden Sätzen über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Aufgrund der anfänglich höheren Abschreibung tritt bei der degressiven Abschreibung eine steuermindernde Wirkung bereits früher ein.   in den ersten acht […]
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Disagio

Differenz zwischen Nominaalbetrag und tatsächlicher Auszahlung eines Darlehens. Das Disagio stellt eine Zinsvorauszahlung dar, die dazu führt, dass die Bank den zu zahlenden Nominalzins senkt. Für Kapitalanleger kann ein Disagio steuerlich interessant sein, da es zu den Geldbeschaffungskosten gehört, die als Werbungskosten absetzbar sind.
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