Personalkredit
Ein durch die persönliche Kreditwürdigkeit des Schuldners gesicherter Kredit. Vor der Vergabe eines Personalkredits wird das Einkommen, die Vermögenssituation und die Kapitaldienstfähigkeit des Kunden geprüft. Die Beleihung ist unter Berücksichtigung vorgehender Rechte in der Regel meist auf 80 Prozent des Beleihungswertes begrenzt.
Preisangabenverordnung
Verordnung zum Schutz der Verbraucher. Um eine bessere Vergleichbarkeit zu gewährleisten, sind die Kreditinstitute laut Preisangabenverordnung (PAngV) verpflichtet, in Angeboten und Darlehensverträgen alle relevanten Kosten, Preise und Effektivzinssätze aufzulisten.
Prolongation
Verlängerung eines aus der Zinsbindung kommenden Darlehens. Im Gegensatz zur Umschuldung werden hier lediglich die Zinsen neu angepasst. Ein Wechsel des Darlehensgebers findet nicht statt.