Geldbeschaffungskosten
Kosten, die im Zusammenhang mit der Beschaffung von Finanzierungsmitteln entstehen. Dazu gehören z.B. Bearbeitungskosten, Vermittlerprovisionen, Gutachterkosten, Notar- und Grundbuchgebühren für die Eintragung der Grundschuld etc. Von der Bank erhobene Kosten werden oft direkt vom Auszahlungsbetrag abgezogen.
Gemeinschaftseigentum
Teil des Grundstücks und des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen. Dazu gehören alle Bestandteile, die für den Bestand und die Sicherheit des Gebäudes notwendig sind, wie z.B. Fassade, Dach, Treppenhaus, Fahrstuhl, Strom- und Wasserleitungen sowie Außenanlagen. Das Gemeinschaftseigentum wird von allen Miteigentümern gemeinsam verwaltet […]
Gesamtschuldner
Mehrere Darlehensnehmer haften gemeinschaftlich für einen Kredit. Jeder Gesamtschuldner ist unabhängig von den anderen zur vollen Zahlung verpflichtet. Die Bank ist dabei in der Wahl des von ihr in Anspruch genommen Gesamtschuldners frei. Sie darf jedoch die Leistung nur einmal verlangen.
Geschlossener Immobilienfonds
Beim geschlossenen Immobilienfonds wird für ein aus einem oder mehreren Bauvorhaben bestehendes Objekt ein gesonderter Fonds gegründet. Anders als bei offenen Fonds ist das Zertifikatskapital auf eine feste Summe begrenzt, die sich nach der Höhe des für die Investition benötigten Eigenkapitals richtet. Die Zertifikatsinhaber werden entweder Gesellschafter einer KG oder […]
Gleitzinsdarlehen
Darlehen, dessen Konditionen die Bank jederzeit aufgrund von marktüblichen Zinsentwicklungen einseitig ändern kann. Dieses Zinsänderungsrisiko wird allerdings meist mit zunächst günstigeren Einstiegskonditionen belohnt.
Globalbelastung
Grundpfandrecht, das auf mehreren Grundstücken übergreifend lastet. Dabei haftet jedes Grundstück für den Gesamtbetrag des Grundpfandrechts. Die Grundpfandrechtsgläubiger sichern sich somit gegen eine mögliche Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers ab, da sie alle oder eine beliebige Auswahl der Grundstücke zur Befriedigung ihrer Forderungen verwerten können.
Grundbuch
Beim Amtsgericht geführtes Register, welches die Rechtsverhältnisse eines Grundstücks darlegt. Es gibt Auskunft über die Größe und Nutzungsart des Grundstücks, über Rechte an anderen Grundstücken, sowie über die Eigentumsverhältnisse und welche Lasten und Beschränkungen auf dem Grundstück ruhen. Jeder mit berechtigtem Interesse (z.B. Käufer) kann das Grundbuch einsehen. Es genießt […]
Grundbuchamt
Abteilung des Amtsgerichtes, die die Grundbücher und die Grundakten führt. Für Grundbuchauszüge und Einsicht ins Grundbuch hat man sich an das Grundbuchamt zu wenden.
Grundbuchauszug
Vollständige Abschrift aller zu einem Grundstück bestehenden Grundbucheintragungen, die beim zuständigen Grundbuchamt von jedem mit berechtigtem Interesse angefordert werden kann.
Grundbucheinsicht
Bei berechtigtem Interesse kann man das Grundbuch beim Grundbuchamt einsehen. Käufer und Eigentümer haben immer ein berechtigtes Interesse zur Einsichtnahme und können jederzeit einen Grundbuchauszug verlangen.