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Rangrücktritt

Durch notariell beglaubigte Erklärung kann ein im Grundbuch eingetragener Gläubiger seine bisherige Rangstelle zugunsten eines anderen, bisher nachrangigen Gläubigers verändern
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Rangstelle

Gibt bei mehreren im Grundbuch eingetragenen Belastungen Aufschluss über die Reihenfolge, in der die Gläubiger im Fall der Zwangsvollstreckung aus dem Erlös befriedigt werden.
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Realkredit

Ein in der Regel durch die Eintragung von Grundpfandrechten ins Grundbuch abgesicherter langfristiger Kredit, der meist Investitionszwecken dient. Realkredite von Banken werden grundsätzlich an erster Rangstelle im Grundbuch eingetragen, Darlehen von Bausparkassen hingegen an zweiter Stelle.
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Realkreditinstitut

Hauptaufgabe von Realkreditinstituten liegt in der Gewährung von überwiegend mittel- und langfristigen grundpfandrechtlich gesicherten Krediten in Form von Hypotheken und Kommunaldarlehen. Die Refinanzierung erfolgt durch die Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen und Kommunalobligationen. Die Realkreditinstitute (auch Hypothekenbanken genannt) unterliegen besonderen gesetzlichen Regelungen.
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Refinanzierung

Mittelbeschaffung eines Kreditinstitutes, um Darlehen ausleihen zu können. Bei Hypothekenbanken geschieht dies über Ausgabe von Pfandbriefen. Die Bank gibt Pfandbriefe an Geldanleger aus und reicht dann das angelegte Geld an Darlehensnehmer weiter.
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Renovierung

Instandhalten oder Wiederherstellen eines ursprünglich vorhandenen Zustandes einer Immobilie. Davon abzugrenzen ist die Modernisierung, welche den Gebrauchswert erhöht bzw. die Wohnverhältnisse nachhaltig verbessert.
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Restschuld

Zu einem bestimmten Zeitpunkt noch nicht getilgter (zurückgezahlter) Teil eines Darlehens. Die Höhe der jeweiligen Restschuld kann anhand eines Tilgungsplanes festgestellt werden.
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Restschuldversicherung

Zusätzliche Möglichkeit des Darlehensnehmer sich gegen Ableben, Unfall oder Krankheit abzusichern. In der Regel wird die im Todesfall noch ausstehende Restschuld des Darlehens durch die Versicherungsgesellschaft beglichen bzw. werden noch zusätzliche Dienstleistungen wie Unfall- oder Krankenversicherung geleistet. Die Restschuldversicherung ist bei vielen Bausparkassen obligatorisch für die Darlehensgewährung.
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Risikolebensversicherung

Reine Todesfallrisikoversicherung, die oftmals als Zusatzsicherheit für Immobiliendarlehen abgeschlossen wird . Sie sichert das biologische Risiko des unerwarteten Ablebens des Darlehensnehmers ab und stellt somit eine sinnvolle Ergänzung bei der Übernahme größerer Verpflichtungen aus einer Immobilienfinanzierung dar.
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Rückauflassungsvormerkung

Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Rückübertragung eines Grundstückes. Eine Eintragung der Rückauflassungsvormerkung kommt oft in Verbindung mit der Bebauung von Grundstücken der Städte und Gemeinden vor. Es werden dem Erwerber beim Kauf des Grundstückes bestimmte Auflagen erteilt, z.B. Erstellung einer Mindestwohnflächenzahl. Hält der Käufer eine solche Auflage nicht ein, […]
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