Herstellungskosten
Zu leistende Aufwendungen, die zur gebrauchsfähigen Errichtung eines Gebäudes aufgewendet werden müssen. Dazu zählen insbesondere die Baukosten, Architektenhonorare, Kosten für die Außenanlagen, Gebühren für die Baugenehmigung. Sie sind als Werbungskosten in Form der Absetzung für Abnutzung (AfA) steuerlich absetzungsfähig.
Hypothek
Zu leistende Aufwendungen, die zur gebrauchsfähigen Errichtung eines Gebäudes aufgewendet werden müssen. Dazu zählen insbesondere die Baukosten, Architektenhonorare, Kosten für die Außenanlagen, Gebühren für die Baugenehmigung. Sie sind als Werbungskosten in Form der Absetzung für Abnutzung (AfA) steuerlich absetzungsfähig.
Hypothekenbank
Hauptaufgabe von Hypothekenbanken liegt in der Gewährung von überwiegend mittel- und langfristigen grundpfandrechtlich gesicherten Krediten in Form von Hypotheken- und Kommunaldarlehen. Die Refinanzierung erfolgt durch die Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen und Kommunalobligationen. Die Hypothekenbanken (auch Realkreditinstitute genannt) unterliegen besonderen gesetzlichen Regelungen.
Hypothekendarlehen
Durch ein Grundpfandrecht gesichertes langfristiges Darlehen. Um den Hypothekendarlehensnehmer vor kurzfristigen Zinsschwankungen abzusichern, wird der vereinbarte Zins für viele Jahre (beispielsweise 10 Jahre) festgeschrieben.