Basis-Rente
Die Basis-Rente
Die Basis-Rente ist ein privater kapitalgedeckter Altersvorsorgevertrag, der steuerlich gefördert wird. Mit Übergang von der Anspar- in die Auszahlungsphase wird eine monatliche, lebenslange Leibrente – frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahrs – zugesagt. Der Kunde erhält also neben etwaigen Leistungen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung eine ergänzende Rente, die steuergefördert angespart werden kann. Der Basisrentenvertrag ist nach Vorgabe des Gesetzgebers nicht vererblich. Eine Auszahlung des Gesamtkapitals ist ebenfalls gesetzlich ausgeschlossen, das angesparte Kapital muss verrentet werden.
Wird eine Basis-Rente ohne Zusatzbausteine abgeschlossen, geht das eingezahlte Kapital beim Tod der versicherten Person verloren. Es gibt jedoch, je nach Anbieter, verschiedene Optionen seine Hinterbliebenen abzusichern. Als Hinterbliebene gelten im Sinne des Gesetzes ausschließlich Ehepartner und Kinder, solange sie Kindergeld-berechtigt sind. Darüber hinaus kann die Basis-Rente – sofern später einmal gewünscht – auch auf einen anderen Anbieter übertragen werden.
Ein Basis-Renten-Vertrag wird grundsätzlich bei einem privaten Anbieter (z.B. einer Kapitalanlagegesellschaft oder einem Versicherungsunternehmen) abgeschlossen. Die Sparer können die Beiträge monatlich, vierteljährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag zahlen. Auch längere beitragsfreie Zeiträume stehen einer steuerlichen Förderung nicht entgegen, sodass eine große Flexibilität hinsichtlich der Beitragsmodalitäten besteht.
Die Beiträge zu einer Basis-Rente werden steuerlich gefördert. Sie können gemeinsam mit eventuellen Zahlungen zur Gesetzlichen Rentenversicherung, zu landwirtschaftlichen Alterskassen oder zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Hat der Steuerpflichtige auch einen steuerfreien Arbeitgeberanteil zur Gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, dann ist dieser anzusetzen. Dabei galten grundsätzlich Höchstbeträge und zwar 20.000 EUR für Alleinstehende und 40.000 EUR für zusammen veranlagte Ehepaare. In der Übergangsphase bis 2025 können die Beiträge jedoch nur zu einem bestimmten Prozentsatz berücksichtigt werden.
Die Förderquote steigt jährlich um zwei Prozentpunkte (2019 auf 88 Prozent) und wird im Jahr 2025 schließlich 100 Prozent erreichen.
Bis 2014 war der Maximalbeitrag zur Basis-Rente auf 20.000 Euro pro Jahr festgeschrieben. Seit 2015 ist der Betrag an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (West) gekoppelt (2019: 98.400 Euro). Dieser steigt regelmäßig, sodass der steuerliche Vorteil wächst. 2019 ergibt sich ein Höchstbetrag von 24.305 Euro pro Jahr (bei Verheirateten: 48.610 Euro). Die absetzbaren Altersvorsorgeaufwendungen (88 Prozent der geleisteten Beiträge zur Rürup-Rente, zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu einem berufsständigen Versorgungswerk) liegen somit bei 21.388 Euro (Ehepaare 42.776 Euro).
Die Besteuerung der Rentenzahlungen aus einem Basisrentenvertrag steigt in den nächsten Jahren weiter an. Dabei gilt wie bei der Gesetzlichen Rentenversicherung:
Bei einem Renteneintritt in 2019 sind 78 Prozent der Leistungen steuerpflichtig. Bis 2020 steigt dieser Anteil für jeden neuen Rentnerjahrgang jährlich um zwei Prozentpunkte, danach um einen Prozentpunkt. Ab dem Jahr 2040 ist sowohl die gesetzliche als auch die Basisrente für Neurentner voll steuerpflichtig. In der Einkommensteuererklärung werden die Beiträge als Altersvorsorgeaufwendungen bei den Sonderausgaben angegeben.
Die Vorteile der Basis-Rente auf einen Blick:
Steuermindernde Wirkung ab dem ersten Beitrags-Euro bis zur jeweiligen Höchstgrenze.
- Lebenslange Rente
- Hinterbliebenschutz
- Hartz-IV-sicher und teilweiser Insolvenzschutz
Basis-Rente-Zielgruppe:
Die Basis-Rente eignet sich grundsätzlich für alle, die steuerlich gefördert für ihr Alter vorsorgen möchten. Den höchsten Betrag zur Basis-Rente können Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende leisten, die nicht gesetzlich rentenversichert sind. Auch Arbeiter, Angestellte und Beamte können die Basis-Rente als Ergänzung zur gesetzlichen und betrieblichen Altersvorsorge nutzen.