Baukindergeld
Bereits seit 01.01.1996 durch die Baukinderzulage (§ 34f EStG) abgelöst.
Baukinderzulage
Seit dem 01.01.1996 ersetzt die Baukinderzulage das Baukindergeld nach § 34f EstG. Bauherren und Erwerber von Immobilien können neben dem Anspruch auf Eigenheimzulage für die Dauer der Grundförderung für jedes Kind die Baukinderzulage in Höhe von 800 Euro beantragen (ehemals 767 Euro).
Baumängel
Mängel an einem Bauwerk, die auf fehlerhafte Entwürfe, Ausführungen oder nicht einwandfreies Material zurückzuführen sind und den Wert bzw. die Tauglichkeit des Bauwerks mindern. Um vom Verursacher eventuell Nachbesserungs- oder Gewährleistungsansprüche der von ihm verursachten Schäden geltend machen zu können, sollten die Bauherren bereits bei der Bauabnahme bei erkennbaren Schäden […]
Baunebenkosten
Zu den Baunebenkosten gehören u.a. die Kosten für Architekten- und Ingenieurleistungen, die Gebühren für behördliche Prüfungen und Genehmigungen und die Kosten der für die Herstellung erforderlichen Finanzierung.
Bauordnung
Landesrechtliche Gesetze, welche neben dem Verfahren der Baugenehmigung auch die materiellrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung, Änderung und Abbruch baulicher Anlagen regeln.
Bauspardarlehen
Ein von den Bausparkassen für wohnwirtschaftliche Zwecke gewährtes nachrangiges Baufinanzierungsdarlehen. Dadurch werden Kombinationen mit anderen Absicherungen an zweiter Stelle des Grundbuches ermöglicht. Der Bausparer spart je nach Tarif 40 % bis 50 % der Bausparsumme an und erhält dann bei Zuteilungsreife des Bausparvertrags ein Bauspardarlehen von entsprechend 60 % bzw. […]
Bausparen
Regelmäßiges Sparen, um für wohnwirtschaftliche Verwendungen ein Darlehen zu erlangen. Nach Abschluss eines Bausparvertrages ist der Bausparer verpflichtet, eine vorher festgelegte Mindestsumme anzusparen. Nach der Ansparphase und dem Erreichen der Mindestsumme erwirbt der Sparer das Recht auf ein Bauspardarlehen, dessen Zins besonders günstig ist. Aufgrund der steuerlichen Vorteile und der […]
Bausparsumme
Betrag, über den ein Bausparvertrag abgeschlossen wird. Von der Bausparsumme hängen die Höhe der Abschlussgebühr und des monatlichen Tilgungsbeitrags sowie das Mindestsparguthaben ab. Wenn der Vertrag die Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt hat, wird die Bausparsumme ausgezahlt.
Bauspartarif
Vertrag mit einer Bausparkasse, durch den der Darlehensnehmer nach Leistung von Bausparbeiträgen einen Rechtsanspruch auf ein Bauspardarlehen erwirbt. Der Bausparvertrag ist rechtlich ein gegenseitiger, langfristiger Darlehensvorvertrag, dessen Auszahlungssumme nur für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden darf.
Bausparvertrag
Vertrag mit einer Bausparkasse, durch den der Darlehensnehmer nach Leistung von Bausparbeiträgen einen Rechtsanspruch auf ein Bauspardarlehen erwirbt. Der Bausparvertrag ist rechtlich ein gegenseitiger, langfristiger Darlehensvorvertrag, dessen Auszahlungssumme nur für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden darf.