Baumängel
Mängel an einem Bauwerk, die auf fehlerhafte Entwürfe, Ausführungen oder nicht einwandfreies Material zurückzuführen sind und den Wert bzw. die Tauglichkeit des Bauwerks mindern. Um vom Verursacher eventuell Nachbesserungs- oder Gewährleistungsansprüche der von ihm verursachten Schäden geltend machen zu können, sollten die Bauherren bereits bei der Bauabnahme bei erkennbaren Schäden einen schriftlichen Vorbehalt einlegen.