Erhöhte Abschreibungen
Die Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen an vermieteten Gebäuden, die nach § 7 i EstG dem Dankmalschutz unterliegen oder sich nach § 7 h EstG in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsgebieten befinden, können auf Antrag über einen Zeitraum von zehn Jahren mit bis zu 10 % der begünstigten Kosten abgeschrieben werden.