Zins
Das für die Überlassung des Darlehens vom Darlehensnehmer an den Darlehensgeber zu entrichtende Entgelt. Üblicherweise wird diese als Prozentsatz vom Nominalbetrag des Darlehens angegeben, dem sogenannten Nominalzinssatz.
Das für die Überlassung des Darlehens vom Darlehensnehmer an den Darlehensgeber zu entrichtende Entgelt. Üblicherweise wird diese als Prozentsatz vom Nominalbetrag des Darlehens angegeben, dem sogenannten Nominalzinssatz.