Degressive Abschreibung
Nach § 7 Abs. 5 EstG können die Herstellungs- und Anschaffungskosten für Neubauten alternativ zur linearen Abschreibung von 2,0 Prozent mit jährlich abnehmenden Sätzen über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Aufgrund der anfänglich höheren Abschreibung tritt bei der degressiven Abschreibung eine steuermindernde Wirkung bereits früher ein. in den ersten acht […]