Die Flexi-Rente
Die Flexi-Rente ist ein politisches Schlagwort, dass während des Gesetzgebungsverfahrens zum RV-Leistungsverbesserungsgesetz („Rentenpaket“) von Vertretern der Unternehmen und Arbeitgeber als Gegengewicht zur abschlagsfreien Rente ab „63“ in die politische Auseinandersetzung eingeführt wurde.
Die damit verbundenen Forderungen durch die Flexi-Rente zielen auf den Abbau von Beschäftigungshürden bei der Weiterbeschäftigung von Mitarbeitern über die Regelaltersgrenze hinaus. Im Fokus stehen dabei insbesondere Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht.
Die Regierungskoalition will mit der Flexi-Rente damit aber keineswegs die Rente ab “67“ aushebeln, sie möchte keine Anreize für die Frühverrentung geben, sondern sie möchte erreichen, dass längeres Arbeiten ermöglicht wird, längeres Arbeiten belohnt wird und der Übergang vom Arbeits- zum Rentnerleben fließender gestaltet werden kann.
Die Flexi-Rente und Altersrente:
Wer bereits mit „63“ in Teilrente geht, soll deshalb mehr als bisher hinzu verdienen können. Bis jetzt drohen drastische Rentenkürzungen, für jemanden, der mit 63 in Rente geht und mehr als 450 Euro im Monat hinzu verdient. Je nach Höhe des Verdienstes sinken die Bezüge dann sogar auf bis zu ein Drittel der Vollrente. Solche Stufen sollen mit der Flexi-Rente zukünftig entfallen. Stattdessen soll oberhalb von 450 Euro 40 Prozent des Zuverdiensts von der Rente abgezogen werden. Bis zu 450 Euro ist der Zuverdienst dann frei.
Die Flexi-Rente und Zusatzbeiträge:
Die Zahlung von zusätzlichen Beiträgen zum Ausgleich von Abschlägen in der gesetzlichen Rente soll bereits ab einem Alter von 50 Jahren ermöglicht werden. Dies ist bislang erst mit 55 Jahren möglich.
Auch das Arbeiten über die Grenze für die Regelaltersrente soll sich stärker auszahlen. Die Arbeitnehmer sollen hierfür Rentenbeiträge zahlen können, die dann zu einer Steigerung der Rente führen. Gegenwärtig zahlen Arbeitgeber bei der Beschäftigung eines Altersrentners den Arbeitgeberanteil, ohne dass sich für den Betroffenen rentensteigernd auswirkt.
Die Flexi-Rente und Erwerbsminderungsrente:
Mit Maßnahmen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitierung soll erreicht werden, dass weniger Menschen als bisher auf Erwerbsminderungsrente angewiesen sind.
Die Flexi-Rente und Langzeitarbeitslose:
Langzeitarbeitslose können nach derzeitiger Rechtslage zu einer vorgezogenen geminderten Altersrente gezwungen werden. Dies soll künftig nicht mehr gelten, wenn der Rentenanspruch damit unter das Hartz-IV-Niveau fällt und der Betroffene damit auf Grundsicherung im Alter angewiesen ist.
Die neuen Regelungen sollen zum 1. Juli 2016 in Kraft treten.