Kontenklärung in der gesetzlichen Rentenversicherung
Ihre gesetzliche Rente: Kontenklärung
Traditionell erfordert das Ende des Jahres in diversen Versicherungs- und Finanzthemen wichtige Entscheidungen. Passend dazu möchten wir Ihnen zum Jahreswechsel 2016/2017 ein besonderes Beratungsangebot unterbreiten:
Wir klären Ihr Rentenkonto!
Der erste Schritt zu einer höheren Rente im Alter kann durch die Klärung ihres Rentenkontos bei der deutschen Rentenversicherung beginnen. Wie hoch exakt die monatliche Rente durch eine Überprüfung steigen kann ist nur individuell zu klären. Nach unseren bisherigen Erfahrungen können wir Ihnen aber sagen, dass sich Ihre Bemühen und unsere Arbeit lohnen. In einigen Fällen konnten wir durch die Kontenklärung 10 – 15% höhere gesetzliche Renten für unsere Kunden erarbeiten.
Das ARD Magazin „Geld Check“ recherchierte dieses Thema ebenfalls in Kooperation mit Rentenberatern und geht davon aus, dass ca. jeder zweite Rentenversicherungsverlauf „falsch ist“ und durch Prüfung der Unterlagen lebenslange Rentenerhöhungen von 20, 30 oder sogar 50€ monatlich oder mehr zu erzielen sind.
Doch sehen Sie selbst:
http://www.daserste.de/information/ratgeber-service/geldcheck/sendung/wie-viel-rente-bekomme-ich-100.html
Unseren Service würden wir Ihnen zum Jahresende für ein Honorar in Höhe von 100 Euro anbieten! Dieses Angebot ist allerdings zeitlich begrenzt und gilt nur bis zum 31.12.2016
Ablauf und Prozedere
Schritt 1: Sie teilen uns Ihre Rentenversicherungsnummer mit
Schritt 2: Wir beantragen bei der Deutschen Rentenversicherung Ihren Rentenverlauf
Schritt 3: Sie übersenden uns diesen – egal ob elektronisch oder per Post
Schritt 4: Wir analysieren den Rentenverlauf und bereiten die Anträge zur Klärung eventueller Lücken vor.
Schritt 5: Gemeinsam füllen wir die Anträge vollständig aus und senden diese dann zusammen mit den entsprechenden Nachweisen an die Deutsche Rentenversicherung.
Schritt 6: Nach (hoffentlich nur) 6 – 8 Wochen sendet Ihnen die deutsche Rentenversicherung einen korrigierten Bescheid zu.