Sparen Sie bares Geld mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)!
Bei Investitionen in Wohngebäude können schnell große Beträge zusammenkommen. Egal, ob Sie eine Immobilie modernisieren, bauen oder kaufen möchten: Für viele Maßnahmen an Wohnimmobilien kann ein Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Finanzierung mit zinsverbilligten Krediten oder Zuschüssen erleichtern. Ein Kreditinstitut nach Ihrer Wahl prüft Bonität, Sicherheiten und Kostenrahmen für das Vorhaben und führt auch das Darlehenskonto nach der Gewährung durch die KfW (Hausbankverfahren).
Ihre aktuellen Förderungsmöglichkeiten bei wohnwirtschaftlichen Maßnahmen haben wir kurz zusammengefasst:
Wohneigentumsprogramm (124)
- Neubau oder Kauf eigengenutzter Häuser und Wohnungen
- Bis zu 100.000 Euro pro förderfähige Wohneinheit (eigengenutzt)
- Laufzeit bis 10 Jahre mit Volltilgung und bis zu 25 Jahre, Zinsbindung für 5 oder 10 Jahre, 1 bis 3 tilgungsfreie Jahre
Energieeffizient Bauen (153)
- Neubau oder Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 55,40, oder 40 Plus mit wohnwirtschaftlicher Nutzung
- (Grundlage ist die Energieeinsparverordnung in der jeweils gültigen Fassung – kurz EnEV)
- Bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit
- Laufzeit bis zu 30 Jahre, Zinsen fest für 5 oder 10 Jahre, 1 bis 5 tilgungsfreie Jahre
- 100% Sondertilgung möglich
- Tilgungszuschüsse in Abhängigkeit des Effizienz-Grades in Höhe von 15% (55), 20% (40) und sogar 25% des Zusagebetrags (40 Plus)
Energieeffizient Sanieren (151, 152)
- Die KfW fördert die energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die vor dem 01.02.2002 der Bauantrag gestellt bzw. Bauanzeige erstattet wurde
- Der Rahmen ist das „Co2 Gebäudesanierungsprogramms“ des Bundes
- Bis 120.000 Euro für jede Wohneinheit zur Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 55, 70, 85, 100, 115 und KfW-Effizienzhaus Denkmal (Grundlage ist die Energieeinsparverordnung in der jeweils gültigen Fassung – kurz EnEV)
- Bis 50.000 Euro pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen (Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken, Erneuerung der Fenster und Außentüren, Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage, Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage)
- Kreditlaufzeit bis zu 30 Jahre, Zinsbindung für 5 oder 10 Jahre, 1 bis 5 tilgungsfreie Jahre
- Die Tilgungszuschüsse auf den valutierenden Kreditbetrag beträgt in Abhängigkeit zum Effizienzgrad 20% (Einzelmaßnahmen), 25% (Denkmal), 25% (115), 27,5% (100), 30% (85),35% (70) und 40% beim Effizienzgrad 5
Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167)
- Die KfW fördert den Einbau einer neuen Heizungsanlage zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit
- Kreditlaufzeit bis zu 10 Jahre, Zinsbindung für 10 Jahre, 1 bis 2 tilgungsfreie Jahre
Altersgerecht Umbauen (159)
- Die KfW fördert vor Einbruch schützende und barrierereduzierende Maßnahmen in bestehenden Wohngebäuden
- Bis zu 50.000 Euro Kreditbetrag je Wohneinheit
- Laufzeit bis zu 30 Jahre, Zinsbindung für 5 oder 10 Jahre, 1 bis 5 tilgungsfreie Jahre
- ideale Ergänzung zum Produkt Energieeffizient Sanieren als Kredit (151/152) oder Zuschuss (430)
Die Programme können grundsätzlich je nach Bedarf und Maßnahme miteinander bis zur maximalen Höhe der tatsächlichen Kosten kombiniert werden, teilweise auch mit anderen Förderkrediten wie z.B. Wohnraumförderung der Bundesländer.
Das Vorhaben darf grundsätzlich nicht vor Antragstellung bei der KfW begonnen werden (ausgenommen Planungsleistungen). Nicht förderfähig sind Umschuldungen bestehender Kredite und Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben.
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