Wohnungsbauförderung
Während der Erwerb von Eigenheimen durch die Eigenheimzulage öffentlich gefördert wird, profitieren Vermieter von den steuerlichen Vergünstigungen (Abschreibungen und Absetzungen von Ausgaben). Zudem gibt es für den Wohnungsbau meist von den Ländern noch zinsgünstige Darlehen (Aufwendungsdarlehen), laufende Zuschüsse (Aufwendungszuschüsse) und Bürgschaften. Auch die KfW-Darlehen werden staatlich bezuschusst und damit etwas verbilligt.
Allerdings sind die meisten Förderungen an bestimmte Einkommensgrenzen, Familiengrößen und Bauvorgaben gebunden. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei den örtlichen Ämtern für Wohnungswesen oder beim Bürgermeisteramt.