Wohnfläche
Die Berechnung der Wohnflächen ist bei jedem Bauantrag und bei jeder Finanzierungsanfrage ein wichtiger Bestandteil. Sie lässt sich wie folgt vereinfachen:
Zur Wohnfläche anrechenbare Grundflächen:
– zu 100% werden die Grundflächen von Räumen mit einer Höhe von mindestens 2 m angerechnet
– zu 50% werden die Grundflächen von Räumen mit einer Höhe zwischen 1 und 2 m sowie nach allen Seiten geschlossene Räume (wie z.B. Wintergärten) angerechnet
– zu max. 50% werden Balkone, Loggien und Dachgärten angerechnet, wenn sie ausschließlich zu Ihrem Wohnraum gehören.
Nicht anrechenbare Flächen:
Keller, unausgebaute Dachböden, Waschküchen, Trockenräume, Heizungsräume, außerhalb der Wohnung liegende Abstellräume, Schuppen und Garagen.