Vermögenswirksame Leistungen
Sparleistungen des Arbeitgebers nach dem Vermögensbildungs-Gesetz, die direkt vom Arbeitgeber auf das vom Arbeitnehmer benannte Anlagekonto überwiesen werden. Einzahlungen auf Bausparverträge und Produktivkapitalanlagen werden mit einer Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert. Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber verlangen, dass dieser den zur Ausschöpfung des Höchstbetrags von 40 Euro fehlenden Differenzbetrag zu Lasten des Gehalts als vermögenswirksame Leistung auf das Anlagekonto überweist.