Restschuld
Zu einem bestimmten Zeitpunkt noch nicht getilgter (zurückgezahlter) Teil eines Darlehens. Die Höhe der jeweiligen Restschuld kann anhand eines Tilgungsplanes festgestellt werden.
Restschuldversicherung
Zusätzliche Möglichkeit des Darlehensnehmer sich gegen Ableben, Unfall oder Krankheit abzusichern. In der Regel wird die im Todesfall noch ausstehende Restschuld des Darlehens durch die Versicherungsgesellschaft beglichen bzw. werden noch zusätzliche Dienstleistungen wie Unfall- oder Krankenversicherung geleistet. Die Restschuldversicherung ist bei vielen Bausparkassen obligatorisch für die Darlehensgewährung.