Realkredit
Ein in der Regel durch die Eintragung von Grundpfandrechten ins Grundbuch abgesicherter langfristiger Kredit, der meist Investitionszwecken dient. Realkredite von Banken werden grundsätzlich an erster Rangstelle im Grundbuch eingetragen, Darlehen von Bausparkassen hingegen an zweiter Stelle.
Realkreditinstitut
Hauptaufgabe von Realkreditinstituten liegt in der Gewährung von überwiegend mittel- und langfristigen grundpfandrechtlich gesicherten Krediten in Form von Hypotheken und Kommunaldarlehen. Die Refinanzierung erfolgt durch die Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen und Kommunalobligationen. Die Realkreditinstitute (auch Hypothekenbanken genannt) unterliegen besonderen gesetzlichen Regelungen.
Refinanzierung
Mittelbeschaffung eines Kreditinstitutes, um Darlehen ausleihen zu können. Bei Hypothekenbanken geschieht dies über Ausgabe von Pfandbriefen. Die Bank gibt Pfandbriefe an Geldanleger aus und reicht dann das angelegte Geld an Darlehensnehmer weiter.
Renovierung
Instandhalten oder Wiederherstellen eines ursprünglich vorhandenen Zustandes einer Immobilie. Davon abzugrenzen ist die Modernisierung, welche den Gebrauchswert erhöht bzw. die Wohnverhältnisse nachhaltig verbessert.
Restschuld
Zu einem bestimmten Zeitpunkt noch nicht getilgter (zurückgezahlter) Teil eines Darlehens. Die Höhe der jeweiligen Restschuld kann anhand eines Tilgungsplanes festgestellt werden.
Restschuldversicherung
Zusätzliche Möglichkeit des Darlehensnehmer sich gegen Ableben, Unfall oder Krankheit abzusichern. In der Regel wird die im Todesfall noch ausstehende Restschuld des Darlehens durch die Versicherungsgesellschaft beglichen bzw. werden noch zusätzliche Dienstleistungen wie Unfall- oder Krankenversicherung geleistet. Die Restschuldversicherung ist bei vielen Bausparkassen obligatorisch für die Darlehensgewährung.