Negativbescheid
Bescheinigung des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen mit der Feststellung, dass keine vermögensrechtlichen Ansprüche auf das Grundstück geltend gemacht werden (Neue Bundesländer). Dieser Bescheid muss vor Bestellung einer Grundschuld meistens vorliegen.
Negativbescheinigung
Gemeinden steht grundsätzlich an allen Grundstücken ein Vorkaufsrecht zu, welches keiner Eintragung im Grundbuch bedarf. Mit dem Ausstellen einer Negativbescheinigung versichert die Gemeinde, dass entweder kein Vorkaufsrecht besteht oder das Recht nicht ausgeübt wird.
Negativerklärung
Mögliches Sicherungsmittel für Finanzierungen mit einer relativ geringen Darlehenshöhe (z.B. 10.000 Euro) Mittels der Negativerklärung verpflichtet sich der Darlehensnehmer, sein Vermögen nicht durch Veräußerung oder Belastung seines Grundbesitzes oder durch Bestellung sonstiger Sicherheiten an Dritte zuungunsten des Kreditgebers zu verändern. Sie wird statt einer Grundschuldeintragung eingesetzt.