Makler- und Bauträgerverordnung
Die MaBV ist eine Verordnung über die Pflichten derjenigen Immobilienmakler, Darlehensvermittler und Bauträger, die nach § 34c GewO eine Erlaubnis für die Ausübung ihres Gewerbes bedürfen.
Maklerprovision
Provision für die Vermittlung von Immobilien durch einen Makler. Die Höhe der Provision wird frei vereinbart und liegt i.d.R. zwischen 3% und 6% zzgl. MwSt.