Instandhaltungskosten
Kosten, die durch die Beseitigung der üblichen und verbrauchsbedingten Abnutzung bei Immobilien während der Nutzungsdauer anfallen. Darunter fallen insbesondere regelmäßige Schönheitsreparaturen, Kosten für die Instandhaltung des Fahrstuhls und der Heizungsanlagen etc. Instandhaltungskosten können steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Instandhaltungsrücklage
Nach dem Wohnungseigentumsgesetz (§ 21 Abs.5 WEG) vorgeschriebener regelmäßig zu zahlender Pauschalbetrag zur Beseitigung auftretender Schäden und Mängel am Gemeinschaftseigentum. Der von allen Miteigentümern aufzubringende Betrag richtet sich an der Wohnfläche der einzelnen Eigentumswohnungen, wobei von insgesamt 0,8% – 1% der Herstellungskosten pro Jahr als Rücklage auszugehen ist.