Grundbuch
Beim Amtsgericht geführtes Register, welches die Rechtsverhältnisse eines Grundstücks darlegt. Es gibt Auskunft über die Größe und Nutzungsart des Grundstücks, über Rechte an anderen Grundstücken, sowie über die Eigentumsverhältnisse und welche Lasten und Beschränkungen auf dem Grundstück ruhen. Jeder mit berechtigtem Interesse (z.B. Käufer) kann das Grundbuch einsehen. Es genießt […]
Grundbuchamt
Abteilung des Amtsgerichtes, die die Grundbücher und die Grundakten führt. Für Grundbuchauszüge und Einsicht ins Grundbuch hat man sich an das Grundbuchamt zu wenden.
Grundbuchauszug
Vollständige Abschrift aller zu einem Grundstück bestehenden Grundbucheintragungen, die beim zuständigen Grundbuchamt von jedem mit berechtigtem Interesse angefordert werden kann.
Grundbucheinsicht
Bei berechtigtem Interesse kann man das Grundbuch beim Grundbuchamt einsehen. Käufer und Eigentümer haben immer ein berechtigtes Interesse zur Einsichtnahme und können jederzeit einen Grundbuchauszug verlangen.