Meist gelesen in unserem Journal

15. März 2019 / Beruhigt schlafen im Alter?
Finanzexperte bei Radio Leverk
16. Oktober 2024 / Allgemein
Sparpläne
ENTER YouTube Video
13. Februar 2023 / Allgemein
Sie ist pleite, sein Kontostan
Wachstumsmarkt Pflegeimmobilie
26. Juni 2021 / Allgemein
Wachstumsmarkt Pflegeimmobilie

Aktuelles aus dem Videopodcast

https://www.youtube.com/watch?v=k1AX_NFZ11w&t=35s
  • (02 21) 30 20 73 30
  • post@wsk-finanzkanzlei.de
  • Ihr Depot
  • Downloads
  • Mo-Fr: 09:00 – 18:00 Uhr
WSK Finanzkanzlei WSK Finanzkanzlei
  • Home
  • Philosophie
  • Leistungen
  • Konzepte
  • Journal
  • Kontakt
A B C D E F G H I K L M N O P R S T U V W Z
Ba Be Bo Bü
Baua Baub Baue Baug Bauh Bauj Bauk Baum Baun Bauo Baus Baut Bauw
  • Redaktion
  • 0 Comments

Baukinderzulage

Seit dem 01.01.1996 ersetzt die Baukinderzulage das Baukindergeld nach § 34f EstG. Bauherren und Erwerber von Immobilien können neben dem Anspruch auf Eigenheimzulage für die Dauer der Grundförderung für jedes Kind die Baukinderzulage in Höhe von 800 Euro beantragen (ehemals 767 Euro).
MEHR LESEN
  • Redaktion
  • 0 Comments

Baumängel

Mängel an einem Bauwerk, die auf fehlerhafte Entwürfe, Ausführungen oder nicht einwandfreies Material zurückzuführen sind und den Wert bzw. die Tauglichkeit des Bauwerks mindern. Um vom Verursacher eventuell Nachbesserungs- oder Gewährleistungsansprüche der von ihm verursachten Schäden geltend machen zu können, sollten die Bauherren bereits bei der Bauabnahme bei erkennbaren Schäden […]
MEHR LESEN
  • Redaktion
  • 0 Comments

Baunebenkosten

Zu den Baunebenkosten gehören u.a. die Kosten für Architekten- und Ingenieurleistungen, die Gebühren für behördliche Prüfungen und Genehmigungen und die Kosten der für die Herstellung erforderlichen Finanzierung.
MEHR LESEN
  • Redaktion
  • 0 Comments

Bauordnung

Landesrechtliche Gesetze, welche neben dem Verfahren der Baugenehmigung auch die materiellrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung, Änderung und Abbruch baulicher Anlagen regeln.
MEHR LESEN
  • Redaktion
  • 0 Comments

Bauspardarlehen

Ein von den Bausparkassen für wohnwirtschaftliche Zwecke gewährtes nachrangiges Baufinanzierungsdarlehen. Dadurch werden Kombinationen mit anderen Absicherungen an zweiter Stelle des Grundbuches ermöglicht. Der Bausparer spart je nach Tarif 40 % bis 50 % der Bausparsumme an und erhält dann bei Zuteilungsreife des Bausparvertrags ein Bauspardarlehen von entsprechend 60 % bzw. […]
MEHR LESEN
  • Redaktion
  • 0 Comments

Bausparen

Regelmäßiges Sparen, um für wohnwirtschaftliche Verwendungen ein Darlehen zu erlangen. Nach Abschluss eines Bausparvertrages ist der Bausparer verpflichtet, eine vorher festgelegte Mindestsumme anzusparen. Nach der Ansparphase und dem Erreichen der Mindestsumme erwirbt der Sparer das Recht auf ein Bauspardarlehen, dessen Zins besonders günstig ist. Aufgrund der steuerlichen Vorteile und der […]
MEHR LESEN
  • Redaktion
  • 0 Comments

Bausparsumme

Betrag, über den ein Bausparvertrag abgeschlossen wird. Von der Bausparsumme hängen die Höhe der Abschlussgebühr und des monatlichen Tilgungsbeitrags sowie das Mindestsparguthaben ab. Wenn der Vertrag die Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt hat, wird die Bausparsumme ausgezahlt.
MEHR LESEN
  • Redaktion
  • 0 Comments

Bauspartarif

Vertrag mit einer Bausparkasse, durch den der Darlehensnehmer nach Leistung von Bausparbeiträgen einen Rechtsanspruch auf ein Bauspardarlehen erwirbt. Der Bausparvertrag ist rechtlich ein gegenseitiger, langfristiger Darlehensvorvertrag, dessen Auszahlungssumme nur für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden darf.
MEHR LESEN
  • Redaktion
  • 0 Comments

Bausparvertrag

Vertrag mit einer Bausparkasse, durch den der Darlehensnehmer nach Leistung von Bausparbeiträgen einen Rechtsanspruch auf ein Bauspardarlehen erwirbt. Der Bausparvertrag ist rechtlich ein gegenseitiger, langfristiger Darlehensvorvertrag, dessen Auszahlungssumme nur für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden darf.
MEHR LESEN
  • Redaktion
  • 0 Comments

Bauträger

Unternehmen, die Grundstücke erwerben und im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Immobilien errichten, um sie nach Fertigstellung zu verkaufen.
MEHR LESEN
1 2 3

Kontakt

Haben Sie Fragen? Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

  • +49 (0)2 21/30 20 73 30
  • post@wsk-finanzkanzlei.de
  • Mo.-Fr. 09:00 - 18:00 Uhr
  • An Lyskirchen 14, 50676 Köln

Unternehmen

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Kontakt
  • ESG

Standorte

  • Standort Köln
  • Standort Emsdetten 
  • Standort Koblenz
  • Standort Langenfeld

Interessante Links

  • Springer C6
  • WSK Familyoffice
  • Youtube: Finanzen anders denken
post@wsk-finanzkanzlei.de Schreiben Sie uns.
(02 21) 30 20 73 30 Rufen Sie uns an.
An Lyskirchen 14, 50676 Köln Zentrale
Immer an Ihrer Seite für Ihren Erfolg
Alle Rechte vorbehalten - WSK FinanzKanzlei GmbH