Auflassung
Einigung des Verkäufers und des Erwerbers über den Eigentumswechsel zur Übertragung des Grundstücks- bzw. Immobilieneigentums (§ 925 BGB). Der Eigentumsübergang wird erst durch die Auflassung und die Eintragung des Eigentumswechsels ins Grundbuch bewirkt.
Auflassungsvormerkung
Sichert den schuldrechtlichen Anspruch auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück. Die Auflassungsvormerkung wird in Abteilung II des Grundbuches eingetragen. Sie schützt den zukünftigen Eigentümer davor, dass der Verkäufer ein Objekt z.B. an eine weitere Person verkauft und/oder mit Grundpfandrechten belastet, die nicht mit dem Erwerb der Immobilie zusammenhängen.
Aufteilungsplan
Eine von der Baubehörde mit Unterschrift beurkundete Bauzeichnung, aus der sowohl die Aufteilung des Gebäudes als auch die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile hervorgeht. Durch die in der Regel fortlaufende Nummerierung der Nutzungseinheiten sollen Verwechslungen und Irrtümer ausgeschlossen werden.
Aufwendungshilfen
Öffentliche Zuschüsse oder Darlehen an Eigentümer neuerrichteter eigengenutzter Immobilien oder Eigentumswohnungen, die nach den Bestimmungen des II. WoBauG (auch 2. Förderweg) zu einer Entlastung nach dem Bezug beitragen sollen. Diese werden über mehrere Jahre hinweg in abnehmenden Monatsraten ausbezahlt. Für diese Aufwendungshilfen sind jedoch bestimmte Einkommens- und Wohnflächengrenzen einzuhalten. Genaue […]
Ausbauhaus
Ein Haus, welches aus vorgefertigten Teilen nur bis zu einem bestimmten Grad durch eine Baufirma errichtet wird. Im Gegensatz zu einem Fertighaus wird ein Ausbauhaus nicht schlüsselfertig geliefert, sondern durch den Bauherrn in Eigenleistung fertiggestellt.
Außenanlagen
Hierzu gehören u.a. die Ver- und Entsorgungsleitungen vom Hausanschluss bis zur Grundstücksgrenze, Gartenanlagen, Pflasterung und Befestigungen von Wegen. Ein Teil der Kosten für die Außenanlagen gehören zu den Herstellungskosten.
Auszahlungskurs
Prozentsatz des Darlehensbetrages (Nominalbetrag), der an den Darlehensnehmer ausgezahlt wird.
Auszahlungsvoraussetzungen
Im Darlehensvertrag vereinbarte Bedingungen, die innerhalb einer bestimmten Frist erfüllt werden müssen, damit die Bank das Darlehen auszahlen kann (z.B. rangrichtige Eintragung der Grundschuld im Grundbuch).