Löschungsbewilligung
Öffentlich beglaubigte Erklärung des Gläubigers (z.B. eines Kreditgebers) nach Rückzahlung des Darlehens die Löschung des Grundpfandrechtes (Hypothek oder Grundschuld) zu bewilligen.
Öffentlich beglaubigte Erklärung des Gläubigers (z.B. eines Kreditgebers) nach Rückzahlung des Darlehens die Löschung des Grundpfandrechtes (Hypothek oder Grundschuld) zu bewilligen.