Kaufvertrag
Der Immobilienkauf setzt den Abschluss eines notariell beurkundeten Vertrages voraus, da er sonst nicht rechtsgültig ist. Im Kaufvertrag sind zudem die Bedingungen für die Eigentumsübertragung zu klären. Der Verkäufer verpflichtet sich zur Übertragung des Eigentums, der Käufer zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises.
1. Notarieller Abschluss des Kaufvertrages.
2. notarielle Einigungserklärung von Verkäufer und Käufer über den Eigentumsübergang
3. Grundbucheintragung des Eigentumsübergangs in das Grundbuch. Erst mit der Eintragung ins Grundbuch wird der Käufer tatsächlich Eigentümer des Grundstücks.