Herstellungskosten
Zu leistende Aufwendungen, die zur gebrauchsfähigen Errichtung eines Gebäudes aufgewendet werden müssen. Dazu zählen insbesondere die Baukosten, Architektenhonorare, Kosten für die Außenanlagen, Gebühren für die Baugenehmigung. Sie sind als Werbungskosten in Form der Absetzung für Abnutzung (AfA) steuerlich absetzungsfähig.