Grundbucheinsicht
Bei berechtigtem Interesse kann man das Grundbuch beim Grundbuchamt einsehen. Käufer und Eigentümer haben immer ein berechtigtes Interesse zur Einsichtnahme und können jederzeit einen Grundbuchauszug verlangen.
Bei berechtigtem Interesse kann man das Grundbuch beim Grundbuchamt einsehen. Käufer und Eigentümer haben immer ein berechtigtes Interesse zur Einsichtnahme und können jederzeit einen Grundbuchauszug verlangen.