Förderung des Wohneigentums
Um in der Bundesrepublik Deutschland die Wohneigentumsquote zu erhöhen, wurden zur Erleichterung von Baufinanzierungen staatliche Förderungen eingerichtet. Dies wurde einerseits durch die Bereitstellung öffentlicher Mittel, Bürgschaften oder Zulagen (Eigenheimzulage, Grundförderung, Kinderzulage) ermöglicht, als auch durch die Möglichkeit, bestimmte beim Bau anfallende Kosten steuerlich geltend zu machen.