Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Eine von sieben im Einkommenssteuergesetz (§ 21 EStG) geregelten Einkunftsarten. Einkommensteuerpflichtige Überschüsse oder Verluste aus Vermietung oder Verpachtung eines unbebauten oder bebauten Grundstücks. Als Werbungskosten sind beispielsweise Kosten für Modernisierung, Reparaturen, Versicherung, Grundsteuer sowie die Gebühren für Wasser und Schornsteinfeger abzuziehen. Zusätzlich können Schuldzinsen und Abschreibungen (AfA) steuerlich geltend gemacht werden.