Aufwendungshilfen
Öffentliche Zuschüsse oder Darlehen an Eigentümer neuerrichteter eigengenutzter Immobilien oder Eigentumswohnungen, die nach den Bestimmungen des II. WoBauG (auch 2. Förderweg) zu einer Entlastung nach dem Bezug beitragen sollen. Diese werden über mehrere Jahre hinweg in abnehmenden Monatsraten ausbezahlt. Für diese Aufwendungshilfen sind jedoch bestimmte Einkommens- und Wohnflächengrenzen einzuhalten. Genaue Laufzeiten, Fördersätze und Verteilungskriterien entnehmen Sie bitte den aktuellen Wohnungsbau-Förderungsbestimmungen der einzelnen Bundesländer.