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Kaufnebenkosten beim Immobilienerwerb

Kaufnebenkosten beim Immobilienerwerb

Eine sorgfältige Planung ist sowohl beim Kauf einer Immobilie, noch mehr allerdings beim Bau des eigengenutztes Eigenheimes, entscheidend. Leider ist dies leichter gesagt als getan. Dabei werden besonders die Kaufnebenkosten häufig übersehen oder unterschätzt.  Deshalb gilt: Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie die wichtigen Nebenkosten beim Kauf oder Bau einer Immobilie kennen und richtig kalkulieren.

Notarkosten beim Kauf oder Bau berücksichtigen
Nachdem das Traumobjekt gefunden ist, alle bestehenden Unklarheiten beseitigt sind, treffen Sie Ihre Kaufentscheidung. Ausdruck dieser Kaufentscheidung ist der Kaufvertrag, welcher von einem Notar aufgesetzt wird und dann vor diesem auch beurkundet werden muss.  Denn Eigentümer einer Immobilie wird man erst durch die Eintragung in das Grundbuch, das vom Grundbuchamt oder dem Amtsgericht verwaltet wird. Feste Kostensätze gibt es bei Notar und Grundbuchamt dabei nicht, die Höhe der Rechnung richtet sich nach der Höhe des Kaufpreises und der Höhe der einzutragenden Grundschuld. Als Faustregel gilt, dass Käufer für Notar und Grundbuch rund 2 Prozent des Kaufpreises einplanen sollten. Damit ist Kapitel 1 der Kaufnebenkosten schon erledigt.

Grunderwerbssteuer
Da die öffentlichen Kassen in der Regel recht klamm sind, erhalten Sie meist recht kurzfristig nach der Beurkundung einen Steuerbescheid vom Finanzamt: Die Grunderwerbsteuer variiert zwischen 3,5% (Bayern und Sachsen) und 6,5 (NRW, Schleswig-Holstein und Saarland) und wird auf den Gesamtkaufpreis berechnet. Dies ist besonders für Kunden von Bauträgern wichtig, denn sie müssen durch den Erwerb einer kompletten Immobilie bei dieser Art der Kaufnebenkosten besonders tief in die Tasche greifen. Eine aktuelle Auflistung der aktuellen Grunderwerbsteuersätze finden Sie hier.

Maklergebühren
In der Wahrnehmung vieler Kunden sind die Maklergebühren als Teil der Kaufnebenkosten am wenigsten erfreulich oder sinnvoll. Leider werden zum Verkauf stehende Immobilien selten vom Eigentümer selbst angeboten, sondern von beauftragten Maklern. Diese erheben für die Vermittlung der Immobilie eine Gebühr, die auch Courtage oder Provision genannt wird. Auch diese richtet sich nach dem Gesamtkaufpreis und ist je nach Bundesland unterschiedlich hoch. Dabei gibt es analog zum Thema Grunderwerbsteuer ebenfalls beachtliche regionale Unterschiede.  In manchen Regionen sind Käuferprovisionen von bis zu 7,14 Prozent üblich, in anderen teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision und zahlen jeweils „nur“ 3,57 Prozent inklusive Mehrwertsteuer. Die Höhe der Gebühr ist gesetzlich nicht geregelt und daher oft Verhandlungssache. Die Vereinbarung darüber sollte deshalb vor dem Kauf unbedingt schriftlich festgelegt werden.

ACHTUNG: Bestellerprinzip beim Immobilienverkauf
Das zu Mitte des Jahres für die Vermietung von Immobilien eingeführte Bestellerprinzip (wer beauftragt, zahlt auch) gilt aktuell nicht beim Immobilienkauf. Für den Verkauf ist derzeit auch keine Änderung vorgesehen, auch wenn der Berliner Senat es begrüßen würde, wenn das Bestellerprinzip auch für den Immobilienverkauf gelten würde, d.h. der Verkäufer immer den Makler bezahlen müsste. Das heißt, Verkäufer und Immobilienmakler können frei darüber verhandeln, ob der Verkäufer den Makler bezahlt oder nicht.

Ist die Summer dieser Kaufnebenkosten einkalkuliert, ist mit einer realistischen Kostenplanung bereits der Grundstein für eine erfolgreiche Zukunft im Eigenheim gelegt.

Die wichtigsten Nebenkosten beim Grundstückskauf in der Übersicht

Bundesland
Notar-
gebühren
Grund-
erwerbsteuer
Makler

(Käufer)

Baden-Württemberg2%5,0%3,57%
Bayern2%3,5%3,57%
Berlin2%6,0%7,14%
Brandenburg2%6,5%7,14%
Bremen2%5,0%5,95%
Hamburg2%4,5%6,25%
Hessen2%6,0%5,95%
Mecklenburg-Vorpommern2%5,0%5,95%
Niedersachsen2%5,0%5,95%
Nordrhein-Westfalen2%6,5%3,57%
Rheinland-Pfalz2%5,0%3,57%
Saarland2%6,5%3,57%
Sachsen2%5,0%3,57%
Sachsen-Anhalt2%5,0%3,57%
Schleswig-Holstein2%6,5%3,57%
Thüringen2% 5,0%3,57%
ca.AngabefesterSatzvariableGröße

Stand: 01.11.2015

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