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Das Jahresende 2014-Zeit Entscheidungen zu treffen: der Garantiezins sinkt

Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Der Blick zum Jahr 2015 verheißt aus dem Blickwinkel eines Versicherungskunden nichts Gutes. Die Änderung des Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) naht! Die für Verbraucher gravierendste Veränderung dabei ist, die Absenkung des gesetzlichen Rechnungszinses (Garantiezins) von 1,75% auf nur noch 1,25%.

Warum ist das so einschneidend?

Dies verändert die Kalkulationsgrundlage für viele Versicherungen deutlich, denn das Bundesfinanzministerium bestimmt den Rechnungszins auf Grundlage von 60% der durchschnittlichen Umlaufrendite zehnjähriger Staatsanleihen als maximalen Zinssatz, den deutsche Versicherer in ihrer internen Kalkulation verwenden dürfen. Der Höchstrechnungszins für die Lebensversicherung gem. § 2 Deckungsrückstellungsverordnung beträgt aktuell noch 1,75%, ab 2015 sinkt er nun um annähernd 30% auf dann 1,25%.

Dies verändert die Kalkulation der Versicherungsprodukte in den Sparten Rentenversicherung, fondsgebundene Rente mit Beitragsgarantie, Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikolebensversicherung und Pflegeversicherung.
In diesen Produkten überlegt der Versicherer bei Tarifstart zunächst, wie viel mit dem Garantiezins verzinste Prämie er benötigt, um die zugesagten Leistungsversprechen zu erfüllen. Je höher dieser Zins nun ist, desto weniger Prämie wird benötigt, die Produkte können entweder günstiger angeboten werden oder mehr Leistung versprechen. Durch die Senkung des Rechnungszinses werden also die Beiträge steigen oder die Leistungsversprechen sinken müssen.

Dies bedeutet, dass Rentenversicherungen ihre Leistungen (Renten oder Kapital zahlen) kürzen müssen. Erwartet wird eine Korrektur von ca. 20%.
Risikoabsicherungen wie Berufsunfähigkeit (BU), Risikoleben und Pflege können die Leistungen nicht senken, denn die Leistung besteht aus der Übernahme der finanziellen Konsequenzen aus den Risiken Arbeitskraftverlust, Tod und „Siechtum“. Daher müssen die Versicherungen in diesen Sparten die Prämien erhöhen, erwartet werden bei BU(Arbeitskraft) bis zu 7%, bei Risikoleben (Tod) bis zu 5%, bei Pflegeversicherungen (Siechtum) 15%.
Eine BU mit einer Prämie von 60€ netto monatlich, kostet ab 2015 dann mindestens 64,20€ monatlich. In der Regel haben alle diese Verträge Laufzeiten von 25 Jahren und mehr, so dass eine 7% BU Verteuerung im Beispiel in Summe schon 1.260€ ausmachen kann!

Im Einzelnen sind die Auswirkungen bei einigen Versicherungen mit persönlichen Daten individuell rechenbar:

  • https://www.zinsretter.de/
  • https://garantiezins.apps.hdi.de/
  • http://www.diebayerische.de/landingpages/klartext_rente/bu_vergleichsrechner.html
  • https://www.volkswohl-bund.de/web/partner/ServiceBeratung/beratungstools

Was ist nun zu tun?
Hektik und Aktionismus sind sicherlich nicht angemessen. Wer sich aber im Jahr 2014 mit diesen Themen bereits beschäftigt hat, der sollte nicht zögern die Pläne vor Jahresende in Taten umzusetzen. Wer diese Themen eigentlich für 2015 auf der „To Do Liste“ stehen hat, der sollte sicherlich schon jetzt in die Beratung einsteigen.

Tipp:
Die meisten Versicherungen bieten an, neue Verträge zwar bis 31.12.2014 zu vereinbaren, den Vertragsbeginn aber trotz gesicherter „Altkondition“ auf den 01.03.2015 zu verschieben!

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