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Private Altersvorsorge: Vorabinformation zur geplanten Reform

Die Regierungskoalition beabsichtigt, eine Reform  im Bereich der privaten Altersvorsorge zu verabschieden. Das Ziel der Reform ist, die gewünschte private Altersvorsorge durch Transparenz der Produkte zu stärken, diese aber auch steuerlich besser und gezielter zu fördern.


Was soll konkret folgen?

  • Der Berufsunfähigkeitsschutz wird im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuerlich gefördert, auch ohne die bisher notwendige Verbindung mit privater Altersvorsorge der Gattung Rürup Rente und nun bis zu einem abzugsfähigen Höchstbetrag von 24.000€ jährlich!
  • Alle Riester Anbieter, ob Versicherung, Banksparplan oder Bausparvertrag, müssen in einem Informationsblatt über Kosten, Risiken und Renditechancen aufklären. Damit soll jeder Interessierte in der Lage sein, selbst zu entscheiden!
  • Riester Anbieterwechsel: bei einem Wechsel des Anbieters fallen bislang häufig hohe Kosten an. Diese sollen in Zukunft auf 150€ max. gedeckelt werden!
  • Wohn-Riester Verträge werden vereinfacht! Ab sofort kann dann jeder Sparer auch während der Ansparphase dem Vertrag Kapital entnehmen, um seine Immobilie umzubauen oder zu renovieren.

Fazit:

Ein Berufsunfähigkeitsschutz ist unverzichtbar und wird vom Gesetzgeber ausdrücklich gestärkt, es gibt dazu keine Alternative, die BU ist die Basis privater Arbeitskraftsicherung!

Riester Renten sind in der Bevölkerung  mit ca. 15 Millionen abgeschlossener Rentenverträgen angenommen und sollen sich nach rasantem Zuwachs in den letzten fünf Jahren weiterhin vermehren. Die Riester Rente stellt damit die Basis der privaten Altersvorsorge für alle zukünftigen gesetzlichen Rentenempfänger dar. Neben einer Höchstförderung seit 2008 möchte der Gesetzgeber darum auch weitere Produktverbesserungen am Markt beeinflussen, um Riester Renten noch attraktiver zu gestalten. Damit fördert der Staat den Schutz von noch mehr Bürgern vor Altersarmut!

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