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Einführung von Zusatzbeiträgen zur Gesetzlichen Krankenversicherung

Ab Februar 2010 werden Millionen Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen Zusatzbeiträge zahlen müssen. Steigende Ausgaben in den Bereichen Arzneimittel und Krankenhäuser führen zu erheblichen Mehrbelastungen der Krankenkassen. Ob ein flächendeckender Zusatzbeitrag bei allen Gesetzlichen Krankenkassen eingeführt wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden. Einige Kassen haben jedoch bereits angekündigt, dieses Jahr keinen Zusatzbeitrag zu erheben.

Erhebt eine Kasse einen Zusatzbeitrag (meist acht Euro), steht den Versicherten ein Sonderkündigungsrecht zu. Krankenkassen müssen die Einführung von Zusatzbeiträgen einen Monat vor Erhebung ankündigen, damit diese wirksam werden.

Beispiel

Eine Krankenkasse erhebt ab dem 01.02.2010 von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag in Höhe von acht Euro. Die Krankenkasse informiert ihre Mitglieder bis zum 15.02.2010, so dass der Zusatzbeitrag am 15. März fällig wird. Der Versicherte nimmt auf die Einführung des Sonderkündigungsrechts Bezug und kündigt seine Mitgliedschaft am 12.03.2010. Somit erfolgt die Kündigung rechtzeitig bis zur ersten Fälligkeit des Zusatzbeitrages. Ein Wechsel der Krankenkasse wäre somit zum 01.06.2010 möglich. Zusatzbeiträge der bestehenden Krankenkasse dürfen bis zu diesem Zeitpunkt nicht erhoben werden.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir nennen Ihnen Krankenkassen, die in diesem Jahr keine Zusatzbeiträge erheben werden. Einige von diesen Krankenkassen zahlen Ihnen außerdem einen Bonus bis zu einer Höhe von 150,– Euro jährlich.

Köln, im Januar 2010

Stefan Koch
Versicherungsmakler

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